HYGIENE

 

Ein wichtiges Thema für Ihre Fußgesundheit

 

Alle unsere Kunde haben Anspruch auf einen Hygienestandard, der den Anforderungen der Hygieneverordnung des Landes Brandenburg entspricht.

 

Diesen Anforderungen werden wir in unserer Praxis gerecht. Denn da ein Infektionsrisiko für schwerwiegende Krankheiten bzw. Infektionen bei unzureichender Desinfektion bzw. Sterilisation der verwendeten Instrumente sowohl für den Patienten als auch für den Behandler nicht ausgeschlossen werden kann, halten wir in unserer Praxis unter Beachtung der entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einen entsprechenden Hygieneschutz vor.

 

Vielen Kunden bzw. Patienten ist nicht bekannt, dass ein Infektionsrisiko für schwerwiegende Krankheiten bereits durch winzige Blutmengen beispielsweise an den Instrumenten (Zangen, Hornhauthobel, Fräser, Feilen, Sonden, Bürsten etc.) entstehen kann.

Ebenso ist auch die Übertragung von Pilzkrankheiten an Haut und Nägeln möglich.

 

Deswegen sollte man sich zur Vermeidung einer Infektionsübertragung nur in solchen Einrichtungen behandeln lassen, in denen die Vorhaltung des zum Infektionsschutz nötigen Instrumentariums und die erforderlichen Handhabungen vorausgesetzt werden können.